Sicherheit per Mietvertrag

28. Februar 2008, 14:33 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Reales Nutzerverhalten berücksichtigen

Für die berechnete Pauschale stellt der Service-Anbieter die nötige Hardware bereit und ist für die Wartung sowie für die permanente Aktualisierung und Weiterentwicklung der Software verantwortlich. Viele Dienstleister verbriefen ihre Servicequalität mittlerweile auch vertraglich: 43 Prozent der befragten Unternehmen verwenden in ihren Outsourcing-Verträgen eine Rückabwicklungsklausel, von der der Kunde im Falle unbefriedigender Leistung des Dienstleisters Gebrauch machen kann, um das Vertragsverhältnis zu lösen.

Während sich die meisten Managed Security Services-Vereinbarungen auf den technologischen Basisschutz der E-Mail- und Internet-Kommunikation beschränken, nimmt die Bedeutung umfassenderer Sicherheitskonzepte kontinuierlich zu. Denn die Betriebe agieren immer vernetzter, und die Anwender greifen über mehr Netzwerke denn je auf die Firmensysteme zu.

Dennoch lassen nur 15 Prozent der befragten Unternehmen eine umfassende Schwachstellenanalyse durchführen. Weniger als jedes zehnte verfügt über einen aktuellen Notfallplan. »Der gemietete Schutz von Managed Security Services-Anbietern leistet IT-Sicherheit ohne kostspielige Anschaffungsinvestion«, so Dr. Robert Hilgers, Senior Consultant für IT-Security bei Steria Mummert Consulting.

»Im Tagesbetrieb muss der Auftraggeber zudem kein Personal für Sicherheitsschulungen, Überwachung und Wartung der Systeme abstellen«. Gleichwohl empfiehlt der Experte umfassende Sicherheitsansätze: »IT-Security beschränkt sich nicht auf das technische Abwehren äußerer Bedrohungen. Ganzheitliche Security-Konzepte berücksichtigen beispielsweise die internen Zugangsverfahren und das reale IT-Verhalten der Nutzer. Selbst fortgeschrittene Schutztechnologien lassen sich bei falschen Benutzungsspielregeln aus den Angeln heben.«

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