Siewert & Kau: Erweiterte Garantie für AOpen-Produke. Siewert & Kau übernimmt die RMA-Abwicklung für AOpen-Produkte im Konkurs- oder Insolvenzfall der Vorlieferanten. Dabei gewährt der Bergheimer Komponentenspezialist eine Garantie von 24 Monate auf sämtliche Produkte des Herstellers.
Im Konkursfall des Vorlieferanten haben Fachhändler zwar die Möglichkeit, defekte Ware direkt über das AOpen-Servicecenter in Holland abzuwickeln, Endverbraucher können im Falle einer Insolvenz des Fachhändlers ihren Garantieanspruch aber nicht durchsetzen. Siewert & Kau übernimmt für »sitzen gelassene« Endverbraucher gegen eine Gebühr von zehn Euro pro Artikel die RMA-Abwicklung.
Diesen Service bietet der Distributor auch seinen Fachhändlern an, wenn sie den Aufwand einer direkten Herstellerabwicklung scheuen. Für Fachhändler gilt die Gebühr von zehn Euro pro Artikel jedoch nicht. In diesem Fall wird je nach Volumen und Abwicklungsaufwand eine Pauschale fällig.
Folgende Vorraussetzungen gelten für beide: - Der Vorlieferant ist nicht mehr greifbar, - der AOpen-Artikel muss innerhalb der Garantiefrist sein und - das Produkt muss aus einer regulären Quelle (Fachhandel oder Großhandel) stammen. Als Nachweis hierfür gilt der Kaufbeleg.
Weitere Informationen und ein Rücksendeformular als Download werden in Kürze auf der Website von Siewert & Kau verfügbar sein. Bis dahin können Anfragen per E-Mail an die Serviceabteilung vipservice@siewert-kau.de gerichtet werden.