Abmahnungen vermeiden

So erhalten Sie die neue Widerrufsbelehrung kostenlos

22. Juni 2011, 15:44 Uhr | Matthias Hell
Rechtsexperte Jan Lennart Müller von der IT-Recht-Kanzlei gibt beim Etail Summit 2011 wertvolle Rechtstipps

Nach einer Gesetzesänderung Ende Mai müssen Onlinehändler bald ihre Widerrufsbelehrung aktualisieren – andernfalls droht Abmahngefahr. Die Experten der IT-Rechts-Kanzlei bieten nun per Facebook allen Händlern die Möglichkeit, die neue Widerrufsbelehrung kostenlos zu beziehen.

Der Bundestag hat am 26. Mai 2011 die Änderungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht verabschiedet. Aus diesem Grund wird es zukünftig wieder eine veränderte Widerrufsbelehrung geben. Innerhalb eines Übergangszeitraums von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Widerrufsbelehrung können Händler die jetzige Widerrufsbelehrung noch weiter verwenden, ohne befürchten zu müssen, deswegen abgemahnt zu werden. Nach Ablauf der dreimonatigen Übergangsfrist müssen Händler allerdings unbedingt sicherstellen, dass sie ausschließlich die neue Widerrufsbelehrung verwenden – andernfalls drohen teure Abmahnungen.

Die Rechtsexperten der IT-Recht Kanzlei informieren zeitnah unter www.it-recht-kanzlei.de sowie über die Facebook-Seite, sobald die neue Widerrufsbelehrung in Kraft getreten ist. Wer jetzt Facebook-Fan der IT-Recht Kanzlei wird, erhält das Recht, unentgeltlich deren »Neue Widerrufsbelehrung 2011« zu gewerblichen Zwecken zu nutzen. Sobald die neue Widerrufsbelehrung 2011 in Kraft getreten ist, können Händler auf die Facebook-Unterseite »Neue Widerrufsbelehrung« zugreifen.

Alles über die neue Widerrufsbelehrung sowie weitere Rechtstipps liefert Rechtsanwalt Jan Lennart Müller von der IT-Recht-Kanzlei beim CRN Etail Summit 2011. Die fünfte Ausgabe des E-Commerce-Gipfels für den Channel findet am 27. Oktober 2011 in München statt. Weitere Infos, Agenda und Anmeldemöglichkeit gibt es ab sofort unter http://www.etail-summit.de.


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