Wer als Händler Waren ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen möchte, sollte bei der Verwendung von Verkaufsplattformen wie Ebay und Amazon aufpassen. Wie aktuelle Fälle zeigen, lassen sich Privatkunden nicht effektiv ausschließen und lauert hier eine hohe Abmahngefahr.
Wer als Händler im Fernabsatz die Vorteile einer Vermarktung ausschließlich an Unternehmer nutzen möchte, sollte bei der Gestaltung der Beschränkung seiner Angebote einige rechtliche Gesichtspunkte beachten, um nicht Gefahr zu laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden. Denn im Angebotstext untergebrachte Formulierungen wie »Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende« sind hierbei regelmäßig nicht ausreichend. So wurde ein gewerblicher Ebay-Verkäufer im Juni 2007 abgemahnt, da er bei einem Angebot für gebrauchte PC-Hardware unter dem Punkt »Garantie« die Klausel »Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende, ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen« anführte. Vor dem LG Münster erwirkte ein Mitbewerber wegen Verstoßes gegen verbraucherschützende Vorschriften den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Händler, die vom OLG Hamm (Urteil vom 28.02.2008 – Az. 4 U 196/07) bestätigt wurde. Nach Ansicht des Gerichts stelle das Ebay-Angebot eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, weil der Unternehmer nicht ausreichende Vorkehrungen getroffen habe, um den Erwerb seines Angebots durch Verbraucher zu unterbinden und so der Wettbewerb im Interesse der Marktteilnehmer nicht nur unwesentlich beeinträchtigt sei. Zwar bestehe im Grundsatz kein Zweifel, dass Verkaufsangebote auf den Verkauf an Gewerbetreibende beschränkt werden könnten, doch müsse eine solche Beschränkung für die Erwerber transparent und klar sein.
Denn die Beteiligung ausschließlich unternehmerischer Käufer hat zur Folge, dass die in den letzten Jahren zahlreich geschaffenen verbraucherschützenden Vorschriften, insbesondere im Bereich des Fernabsatzrechts, bei einem B2B-Geschäft nicht zum Tragen kommen. Dies führt bei einem B2B-Geschäft zu wesentlichen Erleichterungen für den Verkäufer: