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Checkliste für Arbeitszeugnisse

Autor:Martin Fryba • 10.11.2008 • ca. 0:55 Min

- Klären Sie zunächst, ob ein einfaches, ein qualifiziertes oder ein Zwischenzeugnis verlangt wird.

- Kennzeichnen Sie im Betreff die Zeugnisart. Ein Zwischenzeugnis muss als solches deutlich gekennzeichnet sein.

- In der Einleitung stehen Name des Mitarbeiters, Tätigkeit sowie Eintritts- und Austrittsjahr.

- Anschrift und Geburtsjahr des Mitarbeiters nur mit dessen Einverständnis.

- Es folgt der Tätigkeitsbereich. Aufgaben so genau wie möglich beschreiben. Wirkt sich positiv auf den Gesamteindruck aus.

- Mit der Leistungsbeurteilung bewerten Sie den Mitarbeiter. Dazu die typischen Zeugnisformulierungen nutzen. So wird die Beurteilung so verstanden, wie sie gemeint ist.

- Auch die Gesamtbeurteilung ist für den Wert eines Zeugnisses von Bedeutung.

- Die Beendigungsgründe dürfen nur beziehungsweise müssen auf Wunsch des Mitarbeiters ins Zeugnis aufgenommen werden.

- Eine persönliche Schlussformulierung rundet das Zeugnis ab. Fehlt sie, bedeutet auch dies einen entscheidenden Minuspunkt.

- Die Originalunterschrift eines Bevollmächtigten muss auf dem Schriftstück stehen. Der Name des Zeugnisausstellers zusätzlich maschinenschriftlich. Zusätzlich Hinweis auf die Rechtsstellung des Ausstellers, bei Vertreter des Arbeitgebers und Funktion des Aussteller sowie Ort und Datum.

- Diese formalen Kriterien sind laut Bundesarbeitsgerichtes nötig: Sauber geschrieben, keine Flecken, Radierungen und Änderungen. Für das Zeugnis muss ein offizieller Firmenbriefbogen verwendet werden. Das Zeugnis darf durch Form oder Inhalt nicht den Eindruck erwecken, dass sich der Arbeitgeber vom Inhalt distanziert.

Quelle: www.redmark.de