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Drehen an der Bonusschraube

Neues Distributionsmodell

Autor:Redaktion connect-professional • 15.9.2009 • ca. 1:20 Min

Inhalt
  1. Sony kämpft gegen Preisverfall im Internet
  2. Neues Distributionsmodell

Seit Anfang des Jahres versucht Sony massiv gegenzusteuern. So wurde im Rahmen eines Pilotprojektes an der Bonusschraube gedreht und den Distributoren die Verkäufe von VAIO-Produkten an autorisierte Sony-Partner zusätzlich bonifiziert. Verkäufe an nicht autorisierte Internet-Händler wurden dadurch deutlich weniger lukrativ. Das Ergebnis war laut van Ede ermutigend: »Am Anfang hatten wir eine Preisdifferenz von Online- zu stationärem Handel von 15 Prozent. Jetzt beträgt der Unterschied nur noch fünf Prozent.« Um dieses Bonusmodell für alle Sony-Produkte zu institutionalisieren, setzt der Hersteller jetzt ein mehrstufiges Partnerprogramm auf, das 2010 startet. Ab Ende 2009 läuft die Zertifizierungsphase für das Sony Partner Programm (SPP). Es wird drei Partnerstufen geben: Registrierte Partner und zwei weitere Stufen für Partner, die sich stärker engagieren wollen. Eine Art Bronze-, Silber-, Gold-Abstufung, so van Ede. Darauf soll auch das neue Bonusmodell für die Distributoren aufbauen. Künftig können zwar auch nichtregistrierte Händler weiterhin Sony-Produkte bei der Distribution kaufen. Für sie wird der Hersteller die Distributions-Marge aber so knapp bemessen, dass damit nur die Kosten gedeckt sind. Es gehe nicht darum, Verkäufe übers Internet generell zu verhindern, so van Ede. »Wir wollen seriöse Internet-Anbieter nicht benachteiligen. Im Gegenteil, sie können sich auch als Partner qualifizieren und erhalten dann die gleichen Konditionen wie die anderen Handelspartner. Aber nichtseriöse Anbieter bekommen künftig eben nicht mehr die gleichen Konditionen bei den Distributoren.«

Außerdem geht Sony verstärkt mit Abmahnungen gegen Internet-Anbieter vor, die sich wettbewerbswidrig verhalten, indem sie beispielsweise Sony-Produkte ohne Hinweis auf eine fehlende deutsche Bedienungsanleitung oder verkürzte Garantiezeiten anbieten. So wurde aktuell eine einstweilige Verfügung gegen einen Internethändler erwirkt, der in seinem Internet-Shop einen Bravia Fernseher mit einer falschen Garantiezeit beworben und unwahre Angaben über vermeintlich wesentliche Vorteile des Fernsehers und des Kundendienstes beziehungsweise über die Lieferbedingungen des Fernsehers gemacht hatte (CRN berichtete online).

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