»Telekom« nicht besonders schützenswert

20. August 2004, 10:45 Uhr |
Telekom-Logo am Flughafen Köln/Bonn

»Telekom« nicht besonders schützenswert. Schlappe für die Deutsche Telekom: Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil zu Gunsten der Hamburger Firma Euro Telekom Deutschland GmbH entschieden, dass der Begriff »Telekom« auch von anderen Unternehmen verwendet werden darf.

»Telekom« nicht besonders schützenswert

Die Anwälte der Deutschen Telekom hatten wegen der Verwechslungsgefahr zwischen »Deutsche Telekom« und »Euro Telekom« Klage eingereicht. Nach Auffassung der Rechtsvertreter hätte das Wort eine prägende Kennzeichnung erlangt. Euro Telekom wies diese Argumentation zurück und stützt sich dabei auf ein Ende 2003 ergangenes Bundesgerichtshof-Urteil. Der BGH hatte die Bezeichnung »Telekom« als Firmenbestandteil aufgrund der Verkehrsdurchsetzung nur normale, also keineswegs überragende Kennzeichnungskraft bestätigt und somit die prägende Kennzeichnung verneint.

Der BGH und auch das OLG Köln haben weiterhin entschieden, dass ein allgemeines Freihaltebedürfnis am Begriff »Telekom« besteht. Er gilt als gängige Abkürzung für Telekommunikation und dient im inzwischen liberalisierten Telekommunikationsmarkt vielen Firmen zur Branchenkennzeichnung. Der 6. Zivilsenat des OLG Köln hat bei seiner Entscheidung eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.


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