Grundsatzurteil bezüglich Einwilligungserklärungen

Teure Rechtsfalle bei Telefonwerbung

12. Dezember 2012, 10:27 Uhr | Lars Bube
Grundsatzurteil in Sachen Telefonwerbung: Ohne klar definierte Einverständniserklärung wettbewerbswidrig (Bild: wwwebmeister - fotolia.com)

Laut einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin sind viele Einwilligungsklauseln für Telefonwerbung wettbewerbswidrig. Im vorliegenden Fall wurde ein Ordnungsgeld von über 70.000 Euro verhängt.

Das Kammergericht Berlin urteilte am 29.10.2012 über die Wirksamkeit von Einwilligungsklauseln (Az. 5 W 107/12) zu telefonischen Werbemaßnahmen. Die Richter beschlossen, dass nicht klar definierte Einwilligungsklauseln, wie sie oft zu finden sind, wettbewerbswidrig sind. In dem benannten Fall ging es um ein Gewinnspiel, bei dem sich die Teilnehmer per vorgefertigter Einwilligungserklärung dazu bereit erklären sollten, Werbeanrufe zu akzeptieren. Die Einwilligungserklärung war diesbezüglich aber nicht explizit genug. So war nur von einem kostenlosen Produktservice die Rede. Aufgrund dessen war die Einwilligungserklärung nicht gültig, urteilte das Kammergericht Berlin.

Dieses Urteil hat bereits eine längere Vorgeschichte. So hatte die betroffene Person zwar schon eine einstweilige Verfügung gegen den Gewinnspielanbieter erwirkt, mit dem klaren Tenor, seine Werbeanrufe künftig zu unterlassen. Der Anbieter ignorierte die gerichtliche Verfügung und stellte die Anrufe nicht ein. Letztendlich wurde nun vom Kammergericht Berlin, anhänglich zum eigentlichen Verfahren, ein Ordnungsgeld in Höhe von 78.000 Euro verhängt.


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