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Umweltverband will Media-Markt-Filialen abmahnen

Rollentausch bei Media Markt: Als Verlierer verließ die Ensslinger Filiale des Retailers das Landgericht Stuttgart. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die bereits seit längerer Zeit gegen Verstöße der Elektrohandelskette bei der Energiekennzeichnung vorgeht. Dem mangelnden Ökobewusstsein der Media Saturn Holding will die DUH künftig auch mit Abmahnungen entgegentreten.

Autor:Redaktion connect-professional • 11.12.2006 • ca. 0:50 Min

Saubillig ja - aber energieeffizient? Weiße Ware bei Media Markt
Inhalt
  1. Umweltverband will Media-Markt-Filialen abmahnen
  2. »Media Markt tritt das Verbraucherrecht mit Füßen«

Der Name ist ein bürokratisches Ungetüm, der Inhalt der Vorschrift dagegen höchst sinnvoll: Mit der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung verpflichtet der Gesetzgeber den Einzelhandel zur Kennzeichnung der Verbrauchswerte von Kühlgeräten, Waschmaschinen oder Wäschetrocknern. Dem Kunden soll auf diese Weise beim Kauf von weißer Ware die Entscheidung für verbrauchsarme Geräte erleichtert werden. Das schont nicht nur Klima und Ressourcen, sondern mittelfristig auch den Geldbeutel der Konsumenten.

Bereits seit rund einem Jahr stört sich die um die Einhaltung der Energiekennzeichnung besorgte Deutsche Umwelthilfe (DUH) an der diesbezüglichen Praktik der Retailer Media Markt und Saturn. Wiederholt mussten Mitarbeiter der DUH bei Testbesuchen Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht feststellen, außerdem bemängelte man einen zu geringen Anteil an energieeffizienten Elektrogeräten im Sortiment der Handelskette. Erstmals klagte der Umweltverband Ende 2005 gegen jeweils eine Berliner Media-Markt- und Saturn-Niederlassung, was zwischenzeitlich zu einer Verbesserung der Kennzeichnung führte. Bei einer vor einigen Wochen durchgeführten Nachprüfung stellte der DUH allerdings erneute Nachlässigkeiten fest, besonders gravierend im Fall der Media-Markt-Filiale im schwäbischen Esslingen. Vor dem Landgericht Stuttgart konnten die Umweltschützer jetzt einen Sieg erringen: Die Media-Markt-Niederlassung wurde zur ordnungsgemäßen Einhaltung der Kennzeichnung verpflichtet, bei Nichtbefolgung droht eine Geldstrafe von 250.000 Euro bzw. sechs Monate Haft für die Geschäftsführer.