Die Rapidshare AG hat das Berufungsverfahren gegen Capelight Pictures am Oberlandesgericht Düsseldorf gewonnen. Die gegnerische Partei hatte beim Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Filehosting-Unternehmen untersagte, einige von seinen Kunden hochgeladene Filme zu speichern. Dieses Urteil wurde nun aufgehoben.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellt in der Urteilsbegründung fest, dass Rapidshare weder Daten vervielfältigt noch Dateien öffentlich zugänglich macht. Daten würden ausschließlich von Nutzern erstellt.
Zudem erzeuge Rapidshare Download-Links, die keinen Aufschluss über die »dahinter liegenden Dateien« gebe und verfüge weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über eine Suchfunktion.
Das stützt die Argumentation der Firma, dass sie ihren Kunden nur Speicherplatz anbietet, aber keine Tauschbörse im klassischen Sinne ist.
Darüber hinaus setzte sich das Gericht mit den Schutzmaßnahmen des Filehosters auseinander. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass Rapishare ausreichende Schutzvorkehrungen getroffen hat.
Wortfilter, wie gefordert, sind laut Gericht sinnlos, weil Dateinamen nichtssagend oder mehrdeutig sein können. Eine Sperrung von IP-Adressen sei ebenfalls nicht zielführend, weil eine solche Adresse in der Regel von mehreren Personen genutzt werde.
Christian Schmid, Gründer von Rapidshare: »Wir freuen uns sehr über dieses Urteil. Es zeigt, dass die Versuche, unser Geschäftsmodell als illegal zu brandmarken, langfristig keinen Erfolg haben werden.«
Ob Schmid an dem bisherigen Geschäftsmodell von Rapidshare festhalten wird, ist noch offen. Bobby Chang, Chief Executive Officer der Firma, hat das Unternehmen Ende April verlassen. Er wollte einen Kurswechsel und suchte die Zusammenarbeit mit Content-Anbietern wie Musikverlagen und Filmstudios.
Dies sollte Rapidshare das Image nehmen, »nur« eine Plattform für den Austausch von illegalem Content zu sein. Zeitungsberichten zufolge will steht Schmid diesem Ansatz durchaus positiv gegenüber.