Geschäftsleute, die in die USA reisen, müssen sich auf neue Unannehmlichkeiten einstellen. Der US-Zoll hat die Vollmacht erhalten, mobile Rechner, Smartphones oder Multimedia-Player ohne Angabe von Gründen und auf unbestimmte Zeit zu beschlagnahmen.
Laut einer neuen Regelung des US-Heimatschutzministeriums ist die Beschlagnahme von Notebooks an der Grenze rechtens, selbst dann, wenn kein konkreter Verdacht gegen einen Reisenden besteht.
Die Beamten der Zollbehörde dürfen zudem die Daten, die auf den Rechnern von verdächtigen Personen vorhanden sind, an andere Behörden und sogar Privatunternehmen zur Entschlüsselung und Auswertung weitergeben. Das öffnet der staatlich geduldeten beziehungsweise geförderten Wirtschaftsspionage Tür und Tor, vor der kürzlich unter anderem das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz gewarnt hat.
Auch das Verschlüsseln von Informationen auf den mobilen Geräten hilft nicht weiter. Im Gegenteil: Wer Daten verschlüsselt, macht sich unter Umständen erst recht verdächtig. Dabei raten Sicherheitsexperten dringend zu solchen Sicherheitsmaßnahmen, damit sensible Informationen nicht in fremde Hände geraten, etwa wenn ein Rechner oder Smartphone gestohlen wird.
Die Regelung der US-Zollbehörde ist bereits seit einiger Zeit in Kraft, wurde aber erst jetzt öffentlich bekanntgegeben. Betroffen von der potenziellen Beschlagnahme sind Notebook-Rechner, Handys, Smartphones, Audio- und Videogeräte sowie alle Arten von gedrucktem Material, von Büchern bis hin zu Präsentationen.
Doch nicht nur die USA zeigen sich besonders neugierig, wenn es um mobile Geräte von Reisenden geht. Russland und China haben vergleichbare Regelungen erlassen.
China hat beispielsweise den Einsatz von Hard- und Software für die Datenverschlüsselung untersagt. Selbst ausländische Geschäftsreisende dürfen auf ihren Notebooks keine Dateien in verschlüsselter Form ablegen.
Weigert sich der Besitzer eines mobilen Rechners, die Informationen zu entschlüsseln, können die chinesischen Behörden das System beschlagnahmen oder zerstören. Das ist laut Verfassungsschutz bereits vorgekommen, vor allem bei Mitarbeitern von mittelständischen deutschen Unternehmen.