Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor dem Landgericht Hamburg eine spektakuläre Klage gegen Internetgigant Google gewonnen: Das Unternehmen wurde dazu verurteilt, die AGB vieler Produkte zu ändern, um so den Persönlichkeitsrechten der Nutzer Rechnung zu tragen.
Bereits in der Vergangenheit hatten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Google-Produkte wie Google Mail, Google Text & Tabellen oder Google Sites Anlass zu Kritik gegeben. Würde Google die Geschäftsbedingungen zu seinen Gunsten auslegen, so würden die Benutzer das Recht an den eigenen Daten verlieren und der Datenschutz auf der Strecke bleiben, so die Vorwürfe. Das sah auch die Verbraucherzentrale Bundesverband so und zog gegen den Internetgiganten vor Gericht.
Wie das Landgericht Hamburg nun entschied (Urteil 324 O 650/08), darf Google unter Androhung von Strafe zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen. Nach Auffassung des Gerichts hatten die Klauseln Verbraucher unzulässig benachteiligt oder verstießen gegen geltendes Datenschutzrecht. Verbraucherzentralen-Vorstand Gerd Billen zeigt sich über die Entscheidung befriedigt: »Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen«.
Google stellt inzwischen zu dem Urteil fest: »Wir nehmen den Daten- und Verbraucherschutz sehr ernst.« In dem Rechtsstreit sei es um längst nicht mehr verwandte Nutzungsbedingungen für die Google Suchmaschine gegangen. Einige der Klauseln seien in der Tat unglücklich formuliert gewesen, wurden aber von Google bereits vor mehr als einem Jahr entsprechend umformuliert. Der vom VZBV initiierte Rechtsstreit sei daher überflüssig, da die angegriffenen Klauseln schon zum Zeitpunkt der Klage nicht mehr genutzt worden seien. »Unsere Nutzer können sich gewiss sein, dass sie auch in Zukunft die Google Produkte sicher nutzen können.«