Die Beklagte ging davon aus, dass das Gericht die Klage sofort abweisen würde, denn so eine Klage könne doch nicht ernst gemeint sein. In der Zivilprozessordnung gibt es allerdings keine Grundlage eine Klage aus solchen Gründen nicht zu zulassen. Deshalb mussten die Richter sich tatsächlich mit dem Anliegen des Klägers auseinander setzen und sich eine vernünftige Begründung zurechtlegen, die in jeder Comedy-Sendung bestehen würde und zeigt, dass die Juristerei nicht immer trocken sein muss. Hier die Highlights:
»Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen.«
»Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.«