Bundeskabinett bringt schärfere Strafen und neue Gesetze auf den Weg
- Virenjäger fordert »Internet-Interpol«
- Bundeskabinett bringt schärfere Strafen und neue Gesetze auf den Weg
- Angriff auf private Computersysteme nun strafbar
Am 20. September wurde vom Bundeskabinett der Regierungsentwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen. Der Entwurf soll vor allem Regelungslücken beim Hacking von Computersicherheitssystemen und der Computersabotage schließen. So soll künftig bereits »der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen« unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB). Ob sich der Hacker neben dem Zugang dann auch tatsächlich Daten verschafft, ist künftig nicht mehr relevant für die Beurteilung der Straftat. Allein der erfolgreiche Versuch reicht aus. Währen bisher Computersabotage nur bei Angriffen gegen Betriebe, Unternehmen und Behörden strafbar ist (§ 303b StGB) sollen bald auch private PCs geschützt werden. Neu ist auch, dass »Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten« unter Strafe gestellt werden. Damit soll ein Straftatbestand für so genannte DoS-Attacken geschaffen werden. Außerdem werden noch zwei neue Praktiken kriminalisiert: Der unbefugte Zugriff auf Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB neu) und das , Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von »Hacker-Tools«, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB neu). Gleichzeitig wird das Strafmaß verschärft. Besonders schwere Fälle der Computersabotage können künftig mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden.