Heinos erfolgreiches Cover-Album

Volksmusik trickst Popmusik aus

15. Februar 2013, 11:18 Uhr | Folker Lück
Auch auf seiner Homepage heino.de präsentiert sich der Schlagersänger jetzt ganz wie ein Rockstar. (Screenshot: heino.de)

Mit Coverversionen von Hits der Ärzte, Sportfreunde Stiller und Marius Müller-Westernhagen hat Heino einen Riesenerfolg gelandet. Eine Erlaubnis der Pop- und Rockstars hatte der Schlagerkönig dafür allerdings nicht.

Der gerlernte Bäcker und Konditor Heinz Georg Kramm aus dem Düsseldorfer Arbeiter-Stadtteil Oberbilk ist den meisten Menschen besser bekannt unter seinem Künstlernamen Heino. Während er im Laufe seiner langen Karriere mit Liedgut wie »Schwarzbraun ist die Haselnuss« oder »Blau blüht der Enzian« arg polarisierte, verstand er es immer wieder, auch junge, an Popmusik gewöhnte Zielgruppen anzusprechen. So fand er bereits im Jahr 1989 mit Rap-Versionen seiner Hits Enzian und Schwarzbraun ist die Haselnuss auch bei Jugendlichen Anklang.

Anfang Februar dieses Jahres veröffentlichte der Schlagerbarde das Studioalbum »Mit freundlichen Grüßen«. Es enthält zwölf Coverversionen bekannter deutschsprachiger Pop-, Hip-Hop- und Rocklieder. Damit landete der 74 Jahre alte Volksmusikfreund einen Riesenerfolg: In den ersten Tagen nach Erscheinen wurde das Album so oft aus dem Internet heruntergeladen wie kein Werk eines deutschen Interpreten zuvor. Es stieg sofort auf Platz 1 in die deutschen Album-Charts ein.

Unter den deutschen Rockstars ist die Freude an diesem Coup von Schlagerkönig Heino nicht ganz so groß. Denn für die gecoverten Lieder unter anderem von Peter Fox, den Sportfreunden Stiller, den Ärzten, Rammstein und Westernhagen haben die imitierten Künstler nie ihre Einwilligung gegeben.

Der Medienrechtsexperte Christian Solmecke erklärt, warum Heino wohl trotzdem keine Konsequenzen befürchten muss: »Aus rechtlicher Sicht handelt es sich hier um Coverversionen. Diese darf Heino nur dann aufnehmen und veröffentlichen, wenn ihm die hierzu erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt. Die allermeisten deutschen Künstler sind nämlich Mitglieder der GEMA. Das bedeutet, dass nicht mehr sie selbst, sondern die GEMA die Einräumung der Nutzungsrechte verwaltet. Die GEMA ist aber grundsätzlich verpflichtet, jedem, der einen urheberrechtlich geschützten Song nutzen will, diese Rechte einzuräumen. Natürlich gilt das auch für Heino. Die Künstler haben dabei grundsätzlich kein Mitspracherecht«.

Um keinen Ärger mit den Kollegen von der Pop- und Rock-Fraktion zu bekommen, braucht Heino nur eine Regel befolgen: Er muss jede Zeile der Songs genau so singen, wie im Original. Bearbeitungen oder leichte Abwandlungen des Liedes würden eine Urheberrechtsverletzung darstellen, für die Heino verklagt werden könnte.

Sehen Sie hier Heino bei der Präsentation seines Cover-Albums in Hamburg (mit Song »Junge«):


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