Eine automatische Einblendung zum Paypal-Käuferschutz auf Ebay.de sorgt dafür, dass für viele Ebay-Händler Abmahnungsgefahr entsteht. Die Händler können nichts gegen die fragwürdige Werbung unternehmen, tragen aber das volle Risiko.
Paypal hat durch seine Geschäftspolitik in der Vergangenheit schon für einigen Unmut unter den Online-Händlern gesorgt – jetzt kommt ein neuer Grund hinzu: So werden neuerdings Händler durch eine ungefilterte Paypal-Werbeeinblendung auf Ebay.de zu wettbewerbswidrigem Handeln »gezwungen«.
Unter zahllosen Angeboten, die per Paypal bezahlt werden können, erscheint neuerdings die Einblendung »Käuferschutz bei Ebay: kostenloser Paypal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe«, allerdings ohne, dass diese Ansage tatsächlich Gültigkeit hätte – oftmals besteht dieser vermeintliche Käuferschutz gar nicht.
Für eine Vielzahl von Artikeln wird nämlich von Paypal überhaupt kein Käuferschutz angeboten. So heißt es z.B. in den Paypal-Käuferschutzrichtlinien unter Punkt 3.3:
»Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den Paypal-Käuferschutz abgesichert: Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter Artikel, die nicht versandt werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge.«
Dennoch wird der oben genannte Hinweis auf »Paypal-Käuferschutz in unbegrenzter Höhe« bei vielen Ebay-Angeboten eingeblendet, und zwar offensichtlich von Ebay selbst, ohne ein Zutun des Verkäufers. Da augenscheinlich kein Abgleich zwischen Angebot und Einblendung stattfindet, erscheint dieser Hinweis nun eben auch häufig unter Angeboten, bei denen nicht abgesicherte Artikel ersteigert werden können – der angepriesene »Kundenschutz« existiert mithin gar nicht.