Vorsicht vor Muster-Unterlassungserklärungen

11. November 2008, 3:58 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Abmahngefahr noch nicht gebannt

Wenn nach der Abgabe einer mangelhaften Unterlassungserklärung trotzdem eine Abmahnung kommt, kommen die Betroffenen ohne anwaltliche Hilfe in der Regel nicht mehr weiter. Bei der Aufarbeitung des Falles wird es auch um die Frage gehen, inwieweit der Großhändler nicht nur für die markenrechtsverletzende Ware, sondern auch für die falschen Tipps an seinen Kunden haftet. Doch je mehr Schadenersatzforderungen beim Großhändler eingehen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser am Ende zahlungsunfähig wird. Der abgemahnt Händler läuft also Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Fazit: Vorsicht bei vorformulierten Unterlassungserklärungen, die Ihnen ein Geschäftspartner zur Verfügung stellt. Es kann hier sehr sinnvoll sein, diese von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, um Fehler zu vermeiden und damit Geld zu sparen.

Die Autorin: Verena Eckert ist Rechtsanwältin bei der IT-Recht-Kanzlei in München. Zu ihren Fachgebieten zählen Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Medienrecht.


  1. Vorsicht vor Muster-Unterlassungserklärungen
  2. Abmahngefahr noch nicht gebannt

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+