Was Betreiber eines WLAN-Hotspots beachten müssen
Bieten Unternehmen wie Kliniken, Hotels, Flughafen-Lounges oder Cafés einen öffentlichen Internet-Zugang an, werden sie aus juristischer Sicht zum Telekommunikationsdienstleister. Damit sind jede Menge Vorschriften und Falltüren verbunden. In einem White-Paper gibt Lancom Systems Tipps, was ein Hotspot-Betreiber beachten muss.

Mal eben schnell im Hotel, Biergarten oder Café einen WLAN-Hotspot aufsetzen – das funktioniert in der Praxis leider nicht. Denn jeder, der einen öffentlichen Internet-Zugang betreibt, mutiert zum Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, ebenso wie eine Deutsche Telekom oder Vodafone.
Das heißt jedoch, dass jede Menge Gesetze zu beachten sind. Bei Verstößen drohen saftige (Geld-)Strafen. Die können das erhoffte Zusatzgeschäft durch WLAN-Hotspots schnell zum Desaster werden lassen.
In einem White-Paper mit dem Titel »Rechte und Pflichten eines Public Spot Betreibers« listet Lancom auf, welche Regelungen der Betreiber eines WLAN-Hostspots beachten muss. Ein Beispiel: Er ist, ebenso wie die »großen« Service-Provider, zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Außerdem müssen sie Funknetz bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Das Whitepaper stellt die nationalen und EU-Vorschriften sowie die maßgeblichen Behörden vor. Es lässt sich kostenlos von der Website des Herstellers unter der Rubrik »Technical Papers« herunterladen. Hier der entsprechende Link.
Hotspot-Lösung von Lancom
Darüber hinaus gibt das Dokument Hinweise zum rechtssicheren Betrieb der »Public Spot Option« von Lancom-Systemen. Sie ist in Access-Points und WLAN-Routern des Herstellers integriert.
Kleinere Hotels, Unternehmen und Kliniken haben mit der Public-Spot-Option die Möglichkeit, den öffentlichen Internetzugang autark zu betreiben. Eine Anbindung an externe Abrechnungssysteme oder Kreditkartenanbieter entfällt.
Die Zugangsdaten (Voucher) lassen sich mit nur zwei Maus-Klicks erzeugen und über einen PC-Standard-Drucker ausgeben.
Größere Hotels, Messegesellschaften und Flughafenbetreiber entscheiden sich in der Regel dafür, die Lösung an externe Abrechnungsprogramme anzubinden. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, Prepaid-, Flat- oder Billing-Modelle anzubieten.
Unabhängig vom Betriebsmodus erfasst die Public-Spot-Option die Zugangsdaten pro User und Sitzung per Syslog. Dies erlaubt, so der Hersteller, den rechtskonformen Betrieb des öffentlichen Zugangs.
Die Option ist eine Erweiterung für alle Access-Points (APs), WLAN-Router und den WLAN-Controller »WLC-4025« von Lancom. In den kleinen Bruder »WLC-4006« für sechs beziehungsweise zwölf APs ist sie bereits integriert.