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Folgenreiche Facebook-Einträge

Verschenkte Abfindung

Autor:Folker Lück • 22.6.2011 • ca. 0:40 Min

3. »Suche neue Herausforderungen«

liest man oft als Statusmeldung auf Xing, vermehrt auch bei Facebook. Das ist in Ordnung, wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde. Auch Freiberufler und Selbständige dürfen selbstverständlich jederzeit nach neuen Aufgaben suchen oder ihre Leistungen anbieten. Gefährlich wird es allerdings, wenn man (noch) fest angestellt ist. Gelangt eine solche Information an den Chef, drohen arbeitsrechtliche Folgen.

4. »Hurra, mein neuer Arbeitsvertrag ist da! Jetzt muss ich nur noch den Aufhebungsvertrag bei meinem alten Chef unterschreiben, die Abfindung mitnehmen und dann kann ich endlich durchstarten!«

Dieser Satz wurde tatsächlich verbreitet. Kurz gesagt: Dümmer geht’s nimmer! Eine solche Aussage auf Facebook oder Xing kann nicht nur eine Abmahnung zur Folge haben, sondern auch eine fristgemäße Kündigung des Arbeitgebers ohne Abfindungszahlung.

5. »Mein Chef fährt Auto wie der letzte Volltrottel«

Selbst wenn das so sein mag: Alle Äußerungen, die den Arbeitgeber bloßstellen oder herabwürdigen oder das Ansehen der Firma schädigen, sollten unbedingt unterlassen werden!