Vorsicht bei Sehnsucht nach dem Biergarten
- Was man niemals über den Chef posten sollte
- Verschenkte Abfindung
- Vorsicht bei Sehnsucht nach dem Biergarten
6. »Bei uns herrscht gerade schlechte Stimmung«.
Selbst eine solche scheinbar harmlose Äußerung über das Arbeitsklima im Unternehmen gehört nicht auf Facebook, Xing & Co.! Gibt es interne Probleme, sollten der Betriebsrat oder ein Arbeitsrechtler angesprochen werden.
7. »Sitze noch im Büro. Wäre viel lieber mit den Kollegen im Biergarten«
Eine solche Aussage drückt aus, das man während der Arbeitszeit privat im Internet unterwegs war. Hat der Arbeitgeber der privaten Web-Nutzung zugestimmt, dürften keine Folgen drohen. Immer mehr Arbeitsverträge schließen allerdings die private Internetnutzung während der Arbeitszeit aus. Dann kann eine solche Aussage als Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags angesehen werden.
Fazit
Wer Facebook, Xing und andere Web 2.0-Foren nutzt, sollte seinen gesunden Menschenverstand beim Einloggen nicht ausschalten. Alle dort gemachten Äußerungen finden in der Öffentlichkeit statt! Veröffentlichen sollte man also tunlichst nichts, was nicht auch in der Zeitung oder auf einer Plakatwand stehen könnte.