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§ 5 des Telemediengesetzes

Autor:Redaktion connect-professional • 18.8.2008 • ca. 1:05 Min

Weiter sind Sie als Web-Shopbetreiber verpflichtet, die Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und dem Verbraucher die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsabschluss abzurufen und in iedergabefähiger Form zu speichern.

In § 5 TMG (Telemediengesetz) sind folgende allgemeine Informations-Pflichten für alle Web-Shop-Betreiber niedergelegt worden:
• der Name und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Vertretungsberechtigungen
• Angaben über eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation einschließlich der Adresse der elektronischen Post
• soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
• das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in dem der Anbietende eingetragen ist und die entsprechende Registernummer, gegebenenfalls Angaben darüber, welcher Kammer der Dienstanbieter angehört, welche gesetzliche Berufsbezeichnung zulässig ist und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen dazu, wie diese zugänglich sind und in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a UStG erteilt wurde, die Angabe dieser Nummer.

Streitig ist nach wie vor die Frage, ob eine Telefonnummer im Impressum erfolgen muss. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie die Telefonnummer im Impressum aufnehmen.

Der Autor dieses Beitrages: Dr.Walter Felling ist seit mehr als 20 Jahren im Bereich Handels- und Wirtschaftsrecht tätig. Er hat im Mai dieses Jahres ein Buch veröffentlicht zum Thema »Webshops rechtssicher einrichten und betreiben«. Auf 300 Seiten (VK 38 Euro, ISBN 978-3-89655- 386-7) beschreibt der Autor die Sachlage zur Abwicklung von Internetgeschäften, Informationspflichten und Haftungsfragen. Verlag LexisNexis GmbH, Münster, www.lexisnexis.de .