Kurz und knackig

Widerruf 2014: das ändert sich

12. Juni 2014, 13:49 Uhr | Peter Tischer

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

40-Euro-Klausel ist abgeschafft

Ab morgen ist der Unternehmer zudem verpflichtet, im Falle eines Widerrufs die Kosten für den bereits erfolgten Versand hin zum Verbraucher zu tragen. Dabei muss der Händler allerdings nur den Betrag für den von ihm angebotenen Standard-Versand tragen, selbst wenn der Käufer eine schnellere und somit teurere Versandmethode gewählt hat.

Weiterhin entfällt die lästige »40-Euro-Klausel«, bei der eigentlich der Verbraucher bislang die Kosten der Rücksendung zu tragen hatte, wenn der Produktwert unter 40 Euro lag.

Ab morgen ist der Kunde verpflichtet, die Rücksendung von Waren, die nicht per Paket verschickt werden können, selbst zu organisieren. Bisher musste der Händler in solchen Fällen stets eine Spedition bemühen und die Kosten dafür selbst tragen. Allerdings muss der Unternehmer den in einem solchen Fall entstehenden Betrag in der Belehrung beziffern, das ist in der Realität kaum umsetzbar.

Vorteilhaft für Händler ist das ab morgen geltende Zurückbehaltungsrecht im Rahmen der Rückabwicklung. Unternehmen dürfen in Zukunft solange mit der Rückerstattung des Kaufpreises warten, bis die Ware bei ihnen wieder eingetroffen ist oder der Verbraucher den Nachweis erbringt, dass er sie abgeschickt hat.


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