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Leser fragen - Experten Antworten

Die Expertenantwort

Autor:Redaktion connect-professional • 23.6.2009 • ca. 1:10 Min

Der gewerbliche Aufdruck von Markennamen auf T-Shirts von Auftraggebern, die nicht Rechteinhaber sind, ist ohne Genehmigung nicht ohne Weiteres zulässig. Ein Aufdruck von Markennamen auf T-Shirts kann eine Markenverletzung sein, unabhängig davon, für welche Warenklassen die Marke eingetragen wurde. Die Verwendung einer Marke als Aufdruck kann die spezifischen markenrechtlichen Interessen des Kennzeicheninhabers verletzen. Durch solchen Gebrauch kann die eigentliche Marke verwässern, während die bekannte Marke zur Erhaschung von Aufmerksamkeit ausgenutzt wird.

Allerdings muss hier gefragt werden, wer die Marke im gesetzlichen Sinne »benutzt«? Wird lediglich die Dienstleistung »T-Shirt-Druck« angeboten, so wird seitens des Druckers eine Marke nicht benutzt, sondern er führt nur seinen Auftrag aus. Eine Prüfungspflicht, ob das Bild oder der Schriftzug eine Marke verletzten könnte, obliegt ihm zunächst nicht. Nur der Auftraggeber begeht möglicherweise dabei eine Markenverletzung und kann die markenrechtlichen Konsequenzen zu spüren bekommen.

Anderes gilt aber, wenn nicht nur die Dienstleistung »T-Shirt-Druck«, sondern »Druck von Markennamen auf T-Shirts« angeboten werden soll. Hierbei nutzt der Drucker die Namen und/oder Logos von Markenherstellern bewusst für seine geschäftlichen Zwecke aus. Auch wenn die konkrete Marke möglicherweise im Angebot noch nicht genannt wird, so gibt er im Voraus zu erkennen, dass er die Marke für seine Zwecke - nämlich Angebot von entsprechenden Marken-Drucken - im geschäftlichen Verkehr benutzen will. Der Drucker will hier bereits im Vorfeld die Bekanntheit von Marken und deren Beliebtheit für seinen eigenen gewerblichen Vorteil ausnutzen. Lediglich die Konkretisierung der Marke wird dem Kunden überlassen. Je nachdem, womit der Drucker wirbt, rückt er sich also selbst in den Fokus der verletzten Markeninhaber.

RAin Heidi Kneller, IT-Recht-Kanzlei, München