Kompliziertes Urheberrecht

Wieviel sind geklaute Bilder wert?

6. Februar 2015, 16:31 Uhr | Peter Tischer
© Jakub Jirsák-Fotolia

In einem aktuellen Gerichtsurteil wurde für die unerlaubte Online-Nutzung eines Fotos ein Streitwert von satten 7.500 Euro definiert.

Betreiber eigener Online-Shops wissen: Ein professionelles Artikelbild ist unabdingbar, wenn es darum geht, den Kunden vom Produkt zu überzeugen und ihm zum Kaufabschluss zu bewegen. Nicht umsonst stecken viele Online-Händler viel Energie in die bildliche Darstellung ihrer im Netz erhältlichen Produkte. Oft lichten sie diese deshalb selbst ab oder beauftragen einen professionellen Fotografen. Wer dagegen fremde Fotos aus dem Internet einfach so auf seiner eigenen Website oder in seinem Online-Shop veröffentlicht, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit empfindlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

Jetzt sorgte ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg für Aufsehen, das dem Kläger einen äußerst hohen Streitwert für die urheberrechtsverletzende Online-Nutzung zugestand. Im Verfahren ging es um ein Foto, das mehrfach unerlaubt auf Facebook veröffentlicht wurde. Im Juni wurde daraufhin ein Streitwert von 6.000 Euro festgesetzt. Dem Kläger erschien dieser Wert zu gering und er ließ den Wert beim LG neu ansetzen – mit Erfolg. Das LG Hamburg hob daraufhin den Streitwert um 1.500 Euro auf insgesamt 7.500 Euro an. Als Begründung nannten die Richter, dass das Foto bereits mehrfach auf Facebook veröffentlicht worden war und wodurch eine erhöhte Wiederholungsgefahr bestand.


  1. Wieviel sind geklaute Bilder wert?
  2. Keine starren Streitwerte

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