Zehn-Jahres-Frist bei Software-Abschreibung gekippt: Abschreibung wird nicht verschärft. Das Bundesfinanzministerium macht einen Rückzieher und wird die geplante Verschärfung der Abschreibungsmodalitäten für Systemsoftware nun doch nicht ändern. Wie CRN aufdeckte, hatte das Ministerium bereits ein Schreiben vorbereitet, in dem unter anderem eine zehnjährige Abschreibungsfrist für teure Software festgelegt ist.
Gute Nachricht aus Berlin: Das Finanzministerium muss von seinem Wunsch Abschied nehmen, die Abschreibungsdauer für teure Systemsoftware wie ERP von derzeit drei bis fünf Jahren auf zehn Jahre zu verlängern. Der Rückzug des Eichel-Ressorts kam nach einem Machtwort von Bundeskanzler Schröder, der bereits zur Cebit die Pläne als nicht durchsetzbar erklärte. Außerdem drängten die Lobbyisten des ITK- Branchenverbands Bitkom sowie des VDEB die Finanzbürokratie wiederholt darauf, die alten Fristen beizubehalten. Einen entsprechenden Bericht der CRN zu den verschärften Abschreibungsmodalitäten (siehe CRN 4/2005) hatte auch die Bundestagsfraktion der FDP zum Anlass genommen, eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung zu starten.
Bitkom-Präsident Willi Berchtold kritisierte während der Cebit die Pläne des Finanzministeriums als unnötige zusätzliche Belastung für die Wirtschaft. Die Initiative einer zehnjährigen Abschreibungsdauer kam ursprünglich aus Bremen und hätte eine Verlängerung der Investitionsintervalle der Unternehmen zur Folge gehabt. Laut Berchtold müssten in diesem Fall die Softwareanbieter mit Umsatzeinbußen in Höhe von rund 300 Millionen Euro rechnen. Dies aber sei untragbar. »Das Marktwachstum würde ausgerechnet in diesem beschäftigungsintensiven Segment um zwei Prozent gedrückt«, mahnte er damals an.
Die nun weiterhin bestehende Regelung sieht eine Abschreibungsdauer vor, die sich nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes richtet. Damit bleibt die Abschreibungsdauer für Hard- und Software unverändert, also zwischen drei und fünf Jahre. Auch anteilige Kosten für Systemintegration und Schulungen, die laut der nun einkassierten Verordnung hätten separat erfasst und ebenfalls innerhalb von zehn Jahren abgeschrieben werden sollten, können nun wie bisher steuerlich behandelt werden.
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