Die geistigen Erben von PC Fritz

Betrügerische Online-Shops zocken Kunden ab

18. August 2015, 7:02 Uhr | Stefan Adelmann
Die Beschuldigten erwarten bis zu zehn Jahre Haft
© Fotolia / Brian Jackson

Die Göttinger Polizei ist zweit Männern auf die Schliche gekommen, die über Jahre hinweg Kunden über gefälschte Online-Shops um ihr Geld brachten. Mittlerweile sollen die mutmaßlichen Täter gestanden haben.

Zwei 25 Jahre alte Berliner haben laut der Göttinger Polizei seit einigen Jahren Nutzer mit gefälschten Online-Shops abgezockt. Wie die Göttinger Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Internetkriminalität meldet, ist es in Zusammenarbeit mit dem Fachkommissariat gelungen, den mutmaßlichen Tätern jetzt auf die Schliche zu kommen. Die Beschuldigten sollen seit Ende 2012 Shops ins Internet gestellt haben, in denen sie unter anderem Kaffeevollautomaten, Elektronikartikel, Motorroller sowie Spielekonsolen und Smartphones »zu scheinbar konkurrenzlos günstigen Preisen anboten«. Wer sich allerdings auf den Kauf einließ, bekam anschließend die Meldung, dass die Zahlung nur per Vorkasse möglich sei. Insgesamt sind laut den Beamten 663 Überweisungen von Geschädigten bekannt geworden, die nicht selten bei mehreren Hundert Euro lagen. Die bestellte Ware wurde hingegen in keinem der Fälle geliefert.

Laut eigener Angaben hatte die Polizei Schwierigkeiten, die Täter zu stellen, da diese ihre Spuren immer wieder verwischten. »Wir haben trotz großen Einsatzes der beteiligten Beamten lange zusehen müssen, wie fast jeden Monat neue Shops ebenso rasch eröffnet wie wieder geschlossen und Kunden dadurch geschädigt wurden«", sagt Oberstaatsanwalt Laue, Leiter der Internet-Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die zwei Berliner betrieben seit 2012 über 25 Shops mit Adressen wie 123kaffeevollautomaten.de, fritzphone24.de oder playmax24.de.

Letztendlich wurden die beiden Beschuldigten aber gefasst und Vermögenswerte in Höhe von mehreren Zehntausend Euro bei ihnen sichergestellt. Die ermittelten Geschädigten können darauf hoffen, dass das verlorene Geld über die beschlagnahmten Mittel wieder beglichen wird. Im Falle einer Verurteilungen wegen gewerbsmäßigen Betruges haben die Beschuldigten mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren zu rechnen.


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