Abweichungen bei Breitband-Anschlüssen

Bundesnetzagentur legt Regeln für vertragsgerechtes DSL fest

4. Juli 2017, 16:37 Uhr | Elisa Loy

Die Bundesnetzagentur hat definiert, unter welchen Voraussetzungen Anbieter die vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit bei Breitbandanschlüssen im Festnetz nicht mehr erbringen. Diese Regeln sollen Verbrauchern helfen.

Provider werben gerne mit schnellem Internet und hohen Übertragungsraten, doch tatsächlich fallen die Leistungen oft deutlich langsamer aus, als versprochen. Jetzt hat die Bundesnetzagentur Regeln festgelegt, nach denen Kunden ermitteln können, ab wann die Downloadgeschwindigkeiten von Breitbandanschlüssen nicht mehr den vereinbarten Leistungen entsprechen.

Die Behörde konkretisiert dabei insgesamt drei Fälle, die einem nicht vertragskonformen Ergebnis entsprechen:

1. Die tatsächliche Download-Geschwindigkeit erreicht an mindestens zwei Messtagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit.

2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit wird in 90 Prozent der Messungen nicht erreicht.

3. Die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit wird an mindestens zwei Messtagen nicht erreicht.

Um Abweichungen vom Vertrag festzumachen, müssen laut der Behörde mindestens 20 Messungen mit LAN-Verbindung getätigt werden. Sie sollen zudem an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden und dem gleichen Umfang entsprechen: Das bedeutet: An einem Tag müssen zehn Messungen durchgeführt werden.

Für das Nachweisverfahren beabsichtigt die Bundesnetzagentur im Rahmen der Breitbandmessung zudem, eine installierbare Version zur Verfügung zu stellen. Sie soll die Protokollierung für Nutzer zusätzlich vereinfachen.


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