Maßnahmen gegen Leerlaufverluste von Elektrogeräten beschlossen

EU-Kommission: Bye-bye Standby

17. Juli 2008, 22:57 Uhr |

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission haben eine Verordnung zur Begrenzung der Stromverluste im Standby-Modus - im Beamtendeutsch der "Bereitschafts- und Schein-Aus-Zustand" - von Büro- und Haushaltsgeräten beschlossen. Nach dem Weg durch das EU-Parlament sollen die neuen Vorgaben für Elektrogeräte ab 2010 gültig sein.

Nach der geplanten Regelung dürfen Computer, Waschmaschinen, Fernsehgeräte und weitere Büro- und
Haushaltgeräte ab 2010 im Bereitschafts- und im Schein-Aus-Zustand maximal ein Watt verbrauchen.
Haben die Geräte eine Informationsanzeige, dürfen es zwei Watt sein. Nach drei Jahren sinken die
Grenzwerte auf die Hälfte.

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"Damit ist ein langjähriges Ziel deutscher Umweltpolitik – maximal ein Watt Leistungsaufnahme im
Bereitschaftszustand – erfüllt und wird später sogar noch unterschritten", so Dr. Thomas Holzmann,
Vizepräsident des Bundesumweltamtes (UBA).

Die EU-Verordnung wird unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten wirksam. Mithilfe der
geplanten Maßnahmen ist laut Angaben des Bundesumweltamtes EU-weit bis zum Jahr 2020 eine Reduktion
dieser unnützen Stromverluste um 35 Milliarden Kilowattstunden (kWh) pro Jahr zu erwarten. Dies
entspricht einer Einsparung von 14 Millionen Tonnen Kohlendioxidausstoß oder zirka neun Kraftwerken
mit je 800 MW Leistung.

"Der Entwurf der EU-Verordnung zur Begrenzung der Leerlaufverluste bei Elektrogeräten ist ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung", kommentierte UBA-Vizepräsident Holzmann. Die Umsetzung
des Entwurfs könne "einen handfesten Beitrag zum Klimaschutz leisten".

Laut
UBA-Berechnungen
sind Leerlaufverluste in deutschen Privathaushalten und Büros für einen Stromverbrauch in Höhe von
mindestens 22 Milliarden kWh pro Jahr verantwortlich. Dies verursache jährlich Kosten von
mindestens vier Milliarden Euro. Die neuen EU-Regelungen würden für Deutschland eine Minderung des
Stromverbrauchs von mehr als sechs Milliarden kWh pro Jahr bewirken – das entspricht knapp vier
Millionen Tonnen CO2. So ließe sich mindestens ein 800-MW-Großkraftwerk einsparen.

Da die Verordnung nur einen bestimmten Teil der Leerlaufverluste regelt, sind aber außerdem
weitere nennenswerte Einsparungen in IT-Netzen (Netzwerk-Standby) sowie über Null-Watt-Schaltungen
möglich. So hatten sich Deutschland sowie Umweltschutz- und Verbraucherverbände in Brüssel dafür
eingesetzt, dass in Zukunft nur noch Geräte auf den Markt kommen, die sich vollständig abschalten
lassen.

Nachdem es gelungen ist, dieses Ziel in den Vorbemerkungen der Verordnung zu verankern, ist bei
künftigen produktgruppenspezifischen Regelungen die technische Machbarkeit und Angemessenheit eines
Null-Watt-Modus zu prüfen. Nach Schätzung des UBA ließen sich damit die Stromverluste EU-weit um
weitere sieben Milliarden kWh und in Deutschland um rund eine Milliarde kWh mindern.

Die Verordnung wäre die erste so genannte Durchführungsmaßnahme zur
Energiebetriebene-Produkte-Richtlinie
(Ökodesign-Richtlinie). Durchführungsmaßnahmen für weitere Produktgruppen sind in Vorbereitung und
sollen in den nächsten Monaten folgen.

LANline/wg


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