Urheberrecht

EuGH legalisiert Streaming

11. Juni 2014, 13:38 Uhr | Lars Bube
Das aktuelle EuGH-Urteile macht die meisten Streams legal. (Bild: Rumkugel, fotolia.de)
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Der EuGH hat entschieden, dass die Zwischenspeicherung von Inhalten im Browser-Cache keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Damit dürften die meisten Streaming-Formen künftig erlaubt sein.

Die Zeiten, in denen Abmahnanwälte mit der rechtlichen Grauzone beim Streaming über das Internet kräftig Kasse machen, könnten nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bald endgültig vorbei sein. Die Richter haben entschieden, dass durch zwischengespeicherte Daten im Browser-Cache keine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Im verhandelten Fall hatte die britische Newspaper Licensing Agency (NLA) gegen die unbezahlte Nutzung des Online-Medienbeobachtungsdienstes Meltwater durch Mitglieder der Public Relations Consultants Association (PRCA) geklagt. Die von diversen Verlagen als Rechteverwalter gegründete NLA war der Ansicht, die Nutzer von Meltwater müssten jeweils selbst Nutzungsrechte für die mit dem Dienst zusammengefassten Berichte erwerben, obwohl Meltwater selbst eine entsprechende Grundlizenz hat. Die Richter wiesen dieses Ansinnen jedoch zurück und stellten fest, dass eine solche Einschränkung den nutzerfreundlichen Einsatz von Browser verhindern würde. Die lediglich vorübergehende Speicherung der Inhalte sei keine Verletzung der Urheberrechte, so die Richter.

Rechtsanwälte wie der IT-Rechts-Spezialist Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law in Köln gehen davon aus, dass diese Argumentation gleichermaßen für andere Medieninhalte wie Videos und Musik aus Streamingdiensten zählt. »Es ist nicht ersichtlich, weshalb für das Streaming von Musik oder Filmen eine andere rechtliche Bewertung gelten sollte«, erklärt Solmecke. Einzig dass die Inhalte beim Streaming im Gegensatz zum vorliegenden Fall teils von illegalen Quellen heruntergeladen werden, könnte somit noch einen Unterschied in der rechtlichen Auslegung bedeuten. »Aus meiner Sicht gilt das sogar dann, wenn schon die Ausgangsquelle rechtswidrig ist«, ist sich Solmecke jedoch sicher. Damit würde das EuGH-Urteil die juristische Tendenz der letzten Monate bestätigen, wonach Streaming an sich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Somit wären Abmahnungen gegen die Nutzer von Streaming-Diensten wie sie im Frühjahr im Zusammenhang mit Redtube Schlagzeilen gemacht hatten, auch nach Ansicht des EuGH nicht rechtens.

Dennoch ist auch das EuGH-Urteil kein genereller Freifahrtschein für Streaming-Nutzer. Denn einige der Dienste wie etwa die in Deutschland besonders beliebten Portale Cuevana und Popcorn Time halten durch eine nur wenigen Nutzern bekannte technische Besonderheit eine fiese Falle bereit. Bei ihnen werden die Daten der Streams von den Nutzern nicht nur in den Cache heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch noch an weitere Nutzer weitergeleitet. Und solche Uploads urheberrechtlich geschützter Inhalte sind – darin sind sich die Rechtsexperten einig – eindeutig eine Vervielfältigung und damit urheberrechtlich zu ahnden.


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