OLG-Urteil gegen Usedsoft als Ausgangspunkt

Microsoft sperrt Produkt-Keys gebrauchter Software

10. August 2008, 22:56 Uhr |

Microsoft hat ein Urteil des Oberlandesgerichts München zum Anlass genommen, um nach eigener Einschätzung "auffällige" Produkt-Keys zu sperren. Der Softwarehersteller hatte Daten aus der Onlineaktivierung von Lizenzen ausgewertet sowie Testkäufe durchgeführt und dabei festgestellt, dass identische Produktschlüssel von unterschiedlichen Unternehmen zur gleichen Zeit verwendet wurden. Der Verdacht der "urheberrechtswidrigen Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen" reichte dem Unternehmen, um die Lizenzen kurzerhand zu sperren.

Microsoft vertritt die Auffassung, dass die Übertragung gebrauchter Lizenzen nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Herstellers möglich sein sollte. Der Softwarehersteller sieht sich
durch das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts München im Rechtsstreit zwischen Oracle und der
Firma Usedsoft bestätigt (Az. 6 U 2759/07).

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Usedsoft

Rechtsspezialisten wie Professor Olaf Sosnitza, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht,
Handelsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Universität Würzburg, sehen den
Urteilspruch allerdings als "
in der Sache nicht haltbar" an.
Auch die Aussage des OLG München, die Rechtslage sei klar und eindeutig, treffe nicht zu. Sicher
ist jetzt schon, dass der Streit um den Handel mit gebrauchter Software und deren Einsatz
weitergehen wird.

Kritiker weisen seit Längerem darauf hin, dass Softwarehersteller wie Microsoft und Oracle auch
mit ihrem Kampf gegen den rechtmäßigen Einsatz von Gebrauchtsoftware darauf hinarbeiten, die
Abhängigkeit der Anwender von den Softwareherstellern zu vergrößern. Die Lizenzsperrungen schon vor
einem endgültigen Ende der gerichtlichen Auseinandersetzungen weisen nun darauf hin, wie schwach
die Position von Kunden gewerblicher Software sein kann, wenn Softwareeinsatz beim Kunden technisch
vom Hersteller auch nach dem Kauf kontrolliert werden kann.

LANline/wj


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