Gericht gibt Französin Recht

Rente wegen WLAN-Allergie

9. September 2015, 9:13 Uhr | Timo Scheibe
Starke Kopfschmerzen gehören unter anderm zu den Symptomen von HES
© Dirima - Fotolia.com

In Frankreich hat ein Gericht einer Klägerin eine Rente aufgrund ihrer angeblichen WLAN-Allergie zugesprochen. Die Richter erkennen die vermutliche Krankheit jedoch nicht an.

Schon immer Klagen manche Menschen über die Auswirkung von elektromagnetischer Strahlung in der Umgebung. Ob Handymast, Antennen oder diverse WLAN-Netze. Die Strahlenquellen werden auch in Zukunft weiter steigen. Ob sie jedoch eine schädigende Wirkung auf Menschen hat, ist bisher nicht wissenschaftlich belegt. Eine Französin klagte nun vor Gericht, dass sie »elektrosensibel« und am sogenannten »Electromagnetic Hypersensivity Syndrom« (HES) leide. Zu den Symptomen gehören beispielsweise Kopfschmerzen, kribbeln in Gliedmaßen, Müdigkeit oder Übelkeit. Aufgrund ihrer »WLAN-Allergie« sei sie arbeitsunfähig und musste aufgrund der Krankheit bereits aufs Land fernab von elektromagnetischen Strahlen ziehen.

Am Ende hielt das Gericht in Toulouse die Beschwerden der 39-Jährigen jedoch für ausreichend und sprach ihr eine Behindertenrente in Höhe von 800 Euro für die nächsten drei Jahre zu. Danach muss sie einen neuen Antrag stellen, um weiter Geld zu erhalten. Allerdings urteilten die Richter, dass die Klägerin nicht erkrankt sei, sondern stuften sie als behindert zu 85 Prozent ein.


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