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Neue Chance für Abmahnungsopfer

Abmahner BUG AG gibt auf

Der Widerstand gegen die Abmahnungstätigkeit der BUG AG zeigt Wirkung: Die letzten Verhandlungen gab der Etailer nun kampflos verloren. Für frühere Abmahnungsopfer bietet sich damit die Möglichkeit, die Verfahren neu aufzurollen.

Autor:Redaktion connect-professional • 16.5.2008 • ca. 1:15 Min

Mit mehreren Hundert Abmahnungen hielt der Alfelder Unternehmer Christian Böhme in den vergangenen Jahren deutsche Online-Händler auf Trab. Doch wurde immer stärker deutlich, dass sich der Geschäftsführer der Onlineshops Norsk-IT und EBug verschätzt hatte: Zunehmend begannen Gerichte, die Abmahntätigkeit des Etailers als serienmäßig und damit rechtsmissbräuchlich einzustufen. Zudem organisierten sich die Betroffenen in Vereinen wie Abmahnwelle e.V. und Fair- E-Com e.V. Viele der Abgemahnten weigerten sich, den Kostenforderungen nachzukommen und leisteten rechtlichen Widerstand.

Die Abmahntätigkeit der Muttergesellschaften BUG AG und E-Tail GmbH begann daraufhin deutlich zurückzugehen (CRN berichtete in Ausgabe 46/2007).

Vor dem Oberlandesgericht Celle standen in der vergangenen Woche nun zwei Fälle zur Verhandlung, in denen sich Online- Händler gegen Abmahnungen der E-Tail GmbH zur Wehr setzten. Doch zu dem Gerichtstermin erschienen weder Böhme, noch dessen Anwälte. Die Folge: Ein Versäumnisurteil zum Nachteil des Abmahners. Bereits einige Wochen zuvor hatte der Etailer eine Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurückgezogen und damit begründet, dass man es leid sei, »den Vorreiter in Wettbewerbssachen zu geben«. Für Rechtsanwalt Friedrich Schäfer, der nicht nur eine Reihe von Abmahnungsopfern der BUG AG vor Gericht vertreten hat, sondern auch zu den Mitgründern des Vereins Fair-E-Com zählt, ist damit offensichtlich: »Die Gesellschaften um Böhme haben sich wohl endgültig aus dem Massenabmahngeschäft zurückgezogen.«

Neue Sachlage

Schäfer gibt zu bedenken, dass das Scheitern der Abmahntätigkeit des Etailers auch für frühere Opfer neue Chancen eröffne: »Es stellt sich die Frage, ob nicht in bereits gelaufenen Verfahren auf Grund der neuen Informationslage versucht werden sollte, die Sache nochmals zu Gunsten der Betroffenen aufzurollen.«

Der Anwalt rät den Abmahnungsopfern daher, sich diesbezüglich mit Rechtsexperten oder den entsprechenden Selbsthilfe- Vereinen in Verbindung zu setzen.