Abmahnungen: Vorsicht vor neuen Fallen!
Gemäß einer EU-Richtlinie müssen seit dem 1. Januar 2007 auch Emails die so genannten Pflichtabgaben für Schriftverkehr enthalten – eine Vorschrift, die nach Ansicht der DIHK zu einer Abmahnungswelle führen könnte. Ab Anfang März steigt durch eine Gesetzesneuordnung das Abmahnungsrisiko noch zusätzlich.
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Schon bisher mussten Geschäftsbriefe eine Anzahl von Pflichtangaben enthalten. Dazu zählen die vollständigen Namen der Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und Aufsichtsratsvorsitzenden, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer eines Unternehmens. Gemäß einer neuen EU-Richtlinie müssen die Angaben nun auch in allen elektronischen Geschäftsschreiben, wie z.B. Faxen oder Emails enthalten sein. Im deutschen Recht wurde diese Vorschrift in dem zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen »Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)« verankert.
Da das neue Gesetz noch weitgehend unbekannt ist, befürchtet der deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nun eine neue Abmahnungswelle. »Um drohenden Abmahnungen aus dem Weg zu gehen, sollten Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, diese Regelungen schnell umsetzen«, betont Heiko Oberlies von der IHK Bonn/Rhein. Andernfalls drohten Gebühren von bis zu 2.000 Euro je Abmahnung. Bereits zuvor hatten Abmahnvereine und einschlägig bekannte Anwaltskanzleien ähnliche Gesetzesänderungen als lukrative Einnahmequelle entdeckt.