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Blaser gewinnt gegen Seagate

Hans-Dieter Blaser hat sich mit seiner Kündigungsschutzklage gegen Seagate durchgesetzt. Der ehemalige Deutschland-Chef war im Juli 2007 wegen einem möglichen Verstoß gegen Embargo-Vorschriften gekündigt worden.

Autor:Nadine Kasszian • 18.1.2008 • ca. 0:40 Min

Vor Gericht erfolgreich: Der ehemalige Deutschland-Chef von Segate, Hans-Dieter Blaser

Die im Juli 2007 ausgesprochene Kündigung von Hans-Dieter Blaser ist nicht rechtswirksam. Dies entschied nun das Münchener Arbeitsgericht und gibt daher der Kündigungsschutzklage gegen die Seagate Technology GmbH statt. Dies bestätigt Blaser in einem Telefonat gegenüber speicherguide.de. Er müsse nun auf die schriftliche Zustellung des Urteils warten, was mehrere Wochen dauern kann. Die Gegenpartei hat dann noch die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Bis zu einem anderslautenden Urteil muss Seagate Blaser aber wieder Gehalt bezahlen.

Je nachdem wie schnell die Mühlen der Bürokratie mahlen, könnte Blaser Ende Februar, Anfang März wieder seine Arbeit beim Festplattenmarktführer antreten. Davon ist aber eher nicht auszugehen. Seagate wird nun nicht darum herum kommen, Blaser eine Abfindung anzubieten.

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