Filesharing: Willkommen in der Realität
Illegale Downloads sind eine nicht mehr rückgängig zu machende Realität – so das Ergebnis einer von der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS in Auftrag gegebenen Studie. Passend dazu wollen deutsche Staatsanwälte kleine Raubkopierer künftig nicht mehr verfolgen.

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Eine wachsende Anzahl deutscher Staatsanwälte will Benutzer von Internet-Tauschbörsen und Raubkopierer künftig nicht mehr rechtlich belangen – so lange es sich dabei um »kleine Fische« handelt. Wie das Magazin Focus berichtet, haben die Generalstaatsanwälte in Nordrhein-Westfalen Mitte Juli den Ermittlungsbehörden empfohlen, nur noch gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer im Internet zu verfolgen. Ähnliche Leitlinien gelten dem Bericht zufolge auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Unterschiede gebe es lediglich bei der jeweiligen Toleranzgrenze: Während als verfolgungswürdiger Filesharer an Rhein und Ruhr bereits gelte, wer mehr als 200 Dateien illegal aus dem Netz geladen habe, liege dieser Richtwert in Sachsen-Anhalt bei 3.000 Dateien bzw. 200 Filmen.
Für die Musik- und Filmindustrie stellt die gelockerte Verfolgungspraxis einen schweren Rückschlag im Kampf gegen illegale Downloads dar. Während man bisher mit Unterlassungsverfügungen und Abmahnungen gegen Filesharer vorging, dürfte dies künftig wesentlich schwerer werden. »Das Internet soll kein straffreier Raum werden«, stellte der Kölner Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke zwar im Focus klar, doch »wäre es unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat«.