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Gericht entlarvt Abmahn-Abzocke

Immer wieder versuchen Onlinehändler, mit serienweise versendeten Abmahnungen Geld zu verdienen. Früher als in vergleichbaren Fällen hat nun das Oberlandesgericht Hamm eine beginnende »Abmahnkarriere« gestoppt.

Autor:Redaktion connect-professional • 18.5.2009 • ca. 0:35 Min

Immer weniger nehmen Gerichte das dreiste Treiben von Serienabmahnern hin
Inhalt
  1. Gericht entlarvt Abmahn-Abzocke
  2. Der Gerichtsentscheid
  3. Deutliches Statement gegen Abmahn-Abzocker

Ein Klassiker, von dem viele Online-Händler ein Lied singen können: Abgemahnt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Doch hier erteilte das Gericht dem Abmahnenden eine Absage und wies die Klage als schon unzulässig ab: neben dem geringen Umsatz im Verhältnis zur Abmahntätigkeit und der verwandtschaftlichen Beziehung zum Anwalt, sind v.a. die Spezialisierung auf eine einzige Art Wettbewerbsverstoß und die willkürliche Nicht-Weiterverfolgung nach Zahlung der Abmahnkosten für das Gericht ausschlaggebend.

Der Kläger ist Inhaber eines eBay-Shops und nimmt die Inhaberin eines anderen eBay-Shops auf Unterlassung in Anspruch. Gegenstand der Abmahnung war eine angeblich falsche Widerrufsbelehrung. Dagegen wehrte sich die Online-Händlerin u.a. mit dem Argument, dass das Verhalten des Klägers rechtsmissbräuchlich ist, weil 11 weitere, wortgleiche Abmahnungen durch den Anwalt, den Neffen des Inhabers, ausgesprochen wurden. Es ginge nur um Gebührenabzocke und gar nicht um den fairen Wettbewerb.