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Einzelhandelsverband zur Bezahlung im Handel

HDE: Einzelhandel ist keine Niedriglohnbranche

Mehr als zwei Drittel der Einzelhandelsmitarbeiter würden entsprechend den Tarifverträgen bezahlt. Viele würden in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Der Durchschnittslohn liege bei 2.400 Euro – so der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE).

Autor:Markus Reuter • 5.8.2010 • ca. 1:25 Min

„Der Einzelhandel ist keine Niedriglohnbranche“, erklärte heute in Berlin Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands HDE, angesichts der öffentlichen Diskussion um ein Textilhandelsunternehmen. Mehr als zwei Drittel der Einzelhandelsmitarbeiter würden entsprechend den Tarifverträgen bezahlt, entweder, weil sie in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten oder in Betrieben, die sich durch arbeitsvertragliche Regelungen an die Leistungen der Handels-Tarifverträge anlehnen. „Damit haben die bereits heute in den Länder-Tarifverträgen festgeschriebenen tariflichen Mindestlöhne einen hohen Verbindlichkeitsgrad für die Branche“, so Genth. „Die Tarifverträge des Einzelhandels gelten für alle Mitarbeiter, sowohl für Voll- und Teilzeitbeschäftigte als auch für Minijobber“, sagte der HDE-Hauptgeschäftsführer. Er bekräftigte: „Der Einzelhandel ist keine Niedriglohnbranche. Das durchschnittliche Monatsgehalt einer Vollzeitkraft im Einzelhandel liegt bei etwa 2.400 Euro.“

Die Tarifverträge des Einzelhandels würden in den untersten Entgeltgruppen tarifliche Mindestentgelte festlegen, die je nach Bundesland variierten. Sie seien die absolute Untergrenze für eine Vergütung im Einzelhandel. Die geltenden tariflichen Mindestentgelte in den untersten Gruppen würden oberhalb von 1.140 Euro, die Stundenlöhne bei sieben Euro bis 8,70 Euro liegen. Gemeinsam mit der Gewerkschaft erarbeite der HDE eine neue modernisierte Tarifstruktur. Sie solle den betrieblichen Erfordernissen, die sich im Lauf der vergangenen Jahrzehnte verändert hätten, gerechter werden. „In diese moderne Tarifstruktur eingebettet werden soll auch ein für alle Einzelhandelsunternehmen verbindliches tarifliches Mindestentgelt“, sagte Genth. „Die Gespräche mit Verdi verlaufen konstruktiv. Wir gehen davon aus, dass wir die Verhandlungen bis zum Frühjahr 2011 erfolgreich abschließen können. Dann wird es eine für alle Unternehmen des Einzelhandels verbindliche, von den Sozialpartnern festgelegte Lohnuntergrenze geben.“ Zur möglichen Höhe des Basisentgelts könne noch nichts gesagt werden. Für den Verband seien aber die aktuellen tariflichen Mindestengelte in den Ländertarifverträgen eine Richtschnur. „Ein gesetzlicher Mindestlohn ist im Einzelhandel weder jetzt noch in Zukunft notwendig. Gewerkschaft und Arbeitgeber sorgen gemeinsam für eine faire, angemessene Entgeltstruktur. Dazu gehören auch von den Sozialpartnern in den Bundesländern vereinbarte tarifliche Basisentgelte und bald auch ein für alle verbindlicher tariflicher Mindestlohn“, so Genth.