Oracle erwirkt Verfügung gegen Usedsoft
Der juristische Streit zwischen Oracle und Usedsoft geht weiter: Der US-Konzern ließ dem Gebrauchtsoftwarehändler per einstweiliger Verfügung die Behauptung verbieten, das OLG München habe das Usedsoft-Geschäftsmodell bestätigt.
Der Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft darf nicht mehr behaupten, das Oberlandesgericht (OLG) München habe die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware »grundsätzlich bestätigt«. Das entschied am 7. August wiederum das Landgericht München per einstweiliger Verfügung, die der US-Software-Konzern Oracle beantragt hatte. Die Münchner Firma Usedsoft hatte nach dem Spruch des OLG vom 3. August behauptet, sie dürfe weiter mit gebrauchter Oracle-Software handeln, »die per CD verkauft wurde«. Damit würde »ein zukunftsweisendes Geschäftskonzept im Grundsatz bestätigt», Experten erwarteten »eine Prozesslawine der Kunden gegen Oracle«. Mit der einstweiligen Verfügung hat das Landgericht nun verboten, diese Behauptungen zu verbreiten. Sie seien irreführend und fielen damit unter das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
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