Gebrauchtsoftware: Gericht bestätigt Verfügung gegen Usedsoft
Usedsoft bleibt es weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen. Das Landgericht München hat im Hauptsacheverfahren der Klage von Oracle gegen den Gebrauchtsoftware-Händler stattgegeben.
Das Landgericht München hat gestern im Hauptsacheverfahren der Klage von Oracle gegen Usedsoft stattgegeben. Damit bestätigten die Richter ihre Auffassung aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren. Demnach bleibt es dem Münchner Gebrauchtsoftware-Händler weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen. Usedsoft weist darauf hin, dieses Urteil betreffe lediglich Oracle-Lizenzen, wenn sie online in den Verkehr gebracht wurden. Der US-Software-Riese liefert seinen Kunden beim Kauf neuer Software nur auf ausdrücklichen Wunsch eine CD mit. Usedsoft-Geschäftsführer Peter Schneider rät Unternehmen, beim Software-Kauf »auf einer CD zu bestehen, um sich das Eigentum an der Software zu sichern«. Ferner kündigt der Firmenchef an, gegen die Entscheidung des Landgerichts Berufung vor dem OLG München einzulegen und gegebenenfalls eine Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof herbeizuführen. Dass endgültige Klarheit erst eine höchstrichterliche Entscheidung bringen werde, deutete Usedsoft zufolge auch der Vorsitzende Richter des LG München bei der Urteilsverkündung an.
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