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So verhindern Sie Ärger mit dem Arbeitszeugnis

Versteckte Kritik, vieldeutige Formulierungen – bei Arbeitszeugnissen ist nicht alles erlaubt. In Deutschlands Arbeitsgerichten stapeln sich die Klageschriften. CRN verrät Ihnen Grundregeln, um Ärger wegen missverständlicher Beurteilungen ehemaliger Mitarbeiter zu vermeiden.

Autor:Martin Fryba • 10.11.2008 • ca. 1:10 Min

Rund 30 000 Klagen von Arbeitnehmern über ihre Zeugnisse müssen deutsche Arbeitsgerichte jährlich bearbeiten (im Bild: Landesarbeitsgericht München).
Inhalt
  1. So verhindern Sie Ärger mit dem Arbeitszeugnis
  2. Vorgesetzte verantworten den Inhalt
  3. Checkliste für Arbeitszeugnisse

Arbeitszeugnisse landen rund 30 000 Mal vor Gericht

Arbeitszeugnisse landen rund 30 000 Mal vor Gericht

Aufeinander gestapelt würde der Aktenberg etwa die Höhe von Deutschlands höchstem Berg, der Zugspitze mit 2963 Metern, erreichen. Und ein Ende ist nicht abzusehen. Rund 30.000 Fälle müssen Arbeitsgerichte jährlich bearbeiten, weil Mitarbeiter gegen schlechte Arbeitszeugnisse klagen. Es sind vor allem Formulierungen wie diese, die für Ärger sorgen: »Dank seiner vorhandenen Auffassungsgabe versuchte Herr M. immer, wesentliche Zusammenhänge zu erkennen«.

Wer die Bewerbungsunterlagen von Herrn M. mit einer solchen Beurteilung in die Hand bekommt, wird sofort die Mappe zuklappen und ad acta legen – sofern sich der künftige Arbeitgeber überhaupt an Zeugnissen orientiert. Denn im Klartext wird Herr M. als ein Vollidiot beschrieben, der, sofern dieser Zeugniscode ihn treffend beschreibt, wohl nicht einmal auf den Gedanken kommt, gegen diese vernichtende Beurteilung vorzugehen.

Doch wie weit dürfen Vorgesetzte gehen? Wie lösen sie den Spagat, zu dem sie der Gesetzgeber zwingt: Einerseits wohlwollend zu beurteilen, andererseits ein ehrliches Bild zu zeichnen? Auf jeden Fall müssen ein paar grundlegende Regeln eingehalten werden.

So sollte beispielsweise bei Unternehmen mit einer Personalabteilung darauf geachtet werden, dass die Personalabteilung als Zeugnisaussteller nur selten die Leistungen eines Mitarbeiters beurteilen können. Folglich sind sie auf lückenlose und detaillierte Daten der Führungskräfte angewiesen. Findet diese »Recherche« bei den Vorgesetzten nicht oder nur oberflächlich statt, wird das Arbeitszeugnis zwangsläufig oberflächlich sein. Die Folge: Es kann zu Zeugnisstreitigkeiten kommen, bis hin zu Arbeitsgerichtsverfahren. Deshalb ist es sinnvoll, bei einem Mitarbeiteraustritt, bei einer Versetzung oder einem Vorgesetztenwechsel mit Formblättern zu arbeiten. Details dazu und Formblätter finden Sie im CRN Business-Newsletter .