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Soft-Carrier gibt Verkaufstipps

Soft-Carrier gibt seinen Fachhändlern Verkaufstipps für das Jahresendgeschäft. Dabei zeigt der Supplies-Distributor Soft-Carrier, wie man sich eine ärgerliche Änderung in der Unternehmensbesteuerung geschickt für den eigenen Vertriebs zunutze macht.

Autor:Redaktion connect-professional • 26.11.2007 • ca. 0:40 Min

Soft-Carrier empfiehlt seinen Fachhändlern, auch mit steuerlichen Argumenten zu verkaufen. Sie können ihre gewerblichen Kunden auf wichtige Änderungen der Unternehmenssteuerreform 2008 hinweisen. So sinkt beispielsweise die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter, die sofort abgeschrieben werden können, von 410 auf 150 Euro. Deshalb sollten Fachhändler ihre Kunden noch in diesem Jahr mit Hinweis auf die ab Januar 2008 geltende neue Vorschrift gezielt auf ihr Sortiment in der Preislage bis 410 Euro netto aufmerksam machen, damit diese Ausgaben noch im Jahr 2007 in voller Höhe steuerlich abgesetzt werden können. Hier bieten sich an: Beamer, Router, kleine Telefonanlagen, Telefone, Netzwerkschränke, Diktiergeräte, USVs, IP-Netzwerkkameras, Staubsauger, Faxgeräte und vieles mehr.

Auch Geschenke unterliegen der Steuergesetzgebung. So können Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde nur bis zu einer Höhe von 35 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und Geschenke an Mitarbeiter bis zu 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer steuerlich berücksichtigt werden. Als Beispiele nennt Soft-Carrier Schreibtischsets, hochwertige Schreibgeräte, Notebooktaschen, Zeitplansysteme und Weine.