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Wegweiser durch den Paragraphen-Dschungel

Auf der einen Seite locken wachsende Umsätze im Internet. Auf der anderen Seite lauern verschiedene Gesetze mit zahlreichen Vorschriften auf Web-Shop-Betreiber und -Interessierte, bei deren Nichtachtung ernsthafte Konsequenzen wie Abmahnungen drohen. Deshalb bringt CRN Licht in den Regulierungswulst der Informationspflichten für Online-Händler und lost Sie quer durch den Paragraphen-Dschungel.

Autor:Redaktion connect-professional • 18.8.2008 • ca. 1:05 Min

Durch Pflichtangaben vermeiden Sie Abmahnungen und Irritationen

Die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichtangaben

Die handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichtangaben

Wenn der Gesetzgeber mal richtig in Schwung kommt, heißt es ganz schnell in Deckung zu gehen. Denn was auf dann auf den Unternehmer zurollt, kann man nur noch mit einer Jahrhundertlawine vergleichen. Gesetze, Verordnungen, Regulierungen en masse. Wer, so fragt man sich, soll sich da noch auskennen. So ist es auch mit den Informationspflichten, die Sie als Web-Shopbetreiber zu beachten haben.

Grundsätzlich müssen alle handelsrechtlichen Pflichtangaben (§ 37 a Abs. 1 HGB) auf allen Geschäftsbriefen abdrucken. Da nach neuerer Rechtsauffassung zu den Handelsbriefen auch E-Mails gehören, müssen unter anderem in der Eingangsbestätigungsmail und jede weitere an Kunden gesandte Mail die notwendigen Pflichtangaben aufgeführt werden. Dazu gehören:
• Identität (also Vorname und Name der Firma)
• bei Firmen die konkrete handelsrechtliche Bezeichnung (also zum Beispiel EK für Einzelkaufmann)
• die Rechtsform wie zum Beispiel oHG, KG, GmbH oder AG
• gegebenenfalls vorliegende Haftungsbeschränkungen wie bei GmbH & Co. KG
• gegebenenfalls die Vertretungsberechtigung
• der Ort der Niederlassung
• das Registergericht
• die Registernummer

Daneben sind steuerliche Pflichtangaben (§ 14 Abs. 4 UStG) zu machen, wie:
• vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
• die Steuernummer oder die vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteueridentifikationsnummer
• das Ausstellungsdatum
• eine fortlaufende, nur einmalig zu vergebende Rechnungsnummer
• Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistungen
• Zeitpunkt der Lieferung oder sonstige Leistung
•das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
• der anzuwendenden Steuersatz, der Steuerbetrag oder Hinweis auf die Steuerbefreiung