Urheberrecht an Essenfotos

Abmahnungen für »Food Porn«-Bilder

20. August 2015, 17:46 Uhr | Lars Bube
© vectorfusionart - fotolia

Die für viele Leute gängige Praxis ihre Essensfotos über soziale Netzwerke mit Freunden zu teilen, kann teuer werden. Da das Recht an der Komposition der Speisen beim Koch liegt, drohen Abmahnungen für die »Food Porn« genannten Essensbilder.

Essensbilder gehören zu den am häufigsten geteilten Inhalten auf sozialen Netzwerken, einige Portale haben sich inzwischen sogar ausschließlich auf den so genannten »Food Porn« spezialisiert. Der Schnappschuss vom eigenen Mittagessen beim Edel-Kroaten um die Ecke kann allerdings schnell sehr viel teuer werden als das Essen selbst. Denn das Urheberrecht an der Komposition von Speisen und damit auch an Bildern davon, liegt laut Rechtsexperten beim Koch oder Restaurant, der sie zubereitet und entsprechend drapiert. Dies gilt insbesondere für außergewöhnliche und aufwendig arrangierte Teller mit Speisen. Diese können juristisch als eine Art Kunstwerk gesehen werden, dessen Weiterverbreitung alleine dem Urheber obliegt. »Eine aufwendig arrangierte Speise im Restaurant kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein.«, bestätigt etwa Dr. Niklas Haberkamm, Partner der Wirtschaftskanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR), diese Rechtsauffassung gegenüber der zur Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift Finanztest. »In dem Fall hat allein der Urheber das Recht zu entscheiden, wie und in welchem Umfang eine Vervielfältigung stattfindet«, so Haberkamm weiter.

Hinzu kommt noch, dass die Wirte in ihren Lokalen das Hausrecht haben und Fotos damit auch ganz verbieten können. Wer also künftig ein Bild von seiner geliebten Goldbrasse mit Piniennadelschaum oder der edlen Trüffelpizza über das Internet verbreiten will, um damit den Neid und Appetit oder auch Ekel der Netzwerkkontakte anzuregen, sollte besser vorher beim Personal um die Erlaubnis dazu fragen. Sonst kann es sein, dass er demnächst eine teure Abmahnung in seinem Briefkasten vorfindet.


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