Wer in DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) der Aktivistengruppe "Anonymous" gegen Ziele wie die Filmindustrie oder Paypal involviert ist, riskiert empfindliche Strafen. "In Deutschland ist Computersabotage mittlerweile ein einschlägiger Straftatbestand", erklärt Benedikt Klas, IT-Rechtsexperte bei der Anwaltskanzlei Küster, Klas & Kollegen (http://kkk-law.de), im Gespräch mit pressetext. Mitläufer, die sich nur mit dem Tool "Low Orbit Ion Cannon" (LOIC) an einer Aktion beteiligen, drohen immerhin drei Jahre Gefängnis. Für Organisatoren greift vom Buchstaben des Gesetzes her sogar der Antiterror-Paragraph.
Eine Strafverfolgung ist dabei aber seiner Ansicht nach nicht unbedingt das größte Risiko. "In Deutschland hat das Opfer zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen die Angreifer",, erläuter der IT-Rechtsanwalt. Nach dem Gesamtschuld-Prinzip kann die Ersatzleistung einem einzelnen ermittelten Beteiligten aufgebürdet werden. "Das kann einen Einzelnen in den Ruin treiben", warnt Klas.
Europa schafft Klarheit
In Deutschland war lange strittig, ob DDoS-Angriffe strafbar sind. Die Frage war dabei, ob es sich um Nötigung handelt. "Man könnte argumentieren, Mastercard und PayPal sollten genötigt werden, Spenden freizugeben", erklärt Klas mit Blick auf den Wikileaks-Krieg. Allerdings hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Fall 2006 gegen eine derartige Auslegung entschieden. Inzwischen hat aber die Umsetzung der "Convention on Cybercrime" des Europarates auf anderem Wege für Klarheit gesorgt. Diese Konvention sollte auch in anderen Ländern in nationalem Recht ähnlichen Niederschlag finden.
Hierzulande gilt seit 2007 für Computersabotage Paragraph 303b des Strafgesetzbuchs (StGB). "Dieser ist ausdrücklich auch für DDoS-Attacken gedacht", sagt Klas. Dabei ist auch der Versuch eines Angriff prinzipiell strafbar. Grundsätzlich drohen somit bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldbuße. "Dieses Strafmaß ist vergleichbar mit fahrlässiger Körperverletzung", meint der IT-Anwalt. In der Praxis sei es aber wahrscheinlich, dass ein einfacher LOIC-Nutzer mit einer Geldauflage oder einem Strafbefehl davonkommen würde.