Beteiligten an DDoS-Attacken drohen bis zu drei Jahren Haft

20. Dezember 2010, 10:27 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Eskalation

Auf der anderen Seite können die Vorwürfe und somit das Strafmaß härter ausfallen. Wenn ein angegriffenes System für einen fremden Betrieb, Unternehmen oder Behörde "von wesentlicher Bedeutung" ist, sind sogar fünf Jahre Gefängnis denkbar. Das wäre beispielsweise im Fall von PayPal wohl argumentierbar. Wenn ein Täter " gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat", drohen sogar zehn Jahre Freiheitsstrafe. "Das trifft auf den normalen User nicht zu", betont Klas.

Gegen Anonymous-Organisatoren könnte der Banden-Vorwurf aber potenziell erhoben werden, wenngleich die Gruppe nach Ansicht des Rechtsanwalts nicht unbedingt strukturiert genug ist. Hinzu kommt, dass das deutsche Gesetz zur Bildung terroristischer Vereinigungen (§129a StGB) explizit Gruppen mit dem Zweck der Computersabotage einschließt. "Ich hätte die Hoffnung, dass der Staat nicht so weit geht. Das wäre, wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen", meint Klas zwar. Auszuschließen ist es aber nicht. Ein Blick nach Österreich zeigt, dass nach dem dortigen Antiterror-Paragraphen bereits Tierschützer angeklagt wurden.

Thomas Pichler, pressetext


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