Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro hat die Bundesnetzagentur jetzt gegen zwei Unternehmen verhängt. Sie hatten Verbraucher durch unerlaubte Werbeanrufe belästigt.
Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro müssen jetzt zwei Unternehmen zahlen. Die Bundesnetzagentur hatte diese Bußgelder verhängt, weil die Firmen Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt hatten. »Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH Verbraucher für die E.ON Energie Deutschland GmbH angerufen und ihnen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele der Angerufenen hatten sich deshalb mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Denn eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, auf den ersten Blick zu erkennen ist, welche Unternehmen für welche Produkte beziehungsweise Dienstleistungen werben wollen, heißt es.
Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die Betroffenen diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.
Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern seien beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen, so die Bundesnetzagentur. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.