Bundesweiter Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen vor dem Start

18. Dezember 2008, 0:00 Uhr | funkschau sammeluser

Die Bundesnetzagentur hat jetzt bekannt gegeben, in einer Verfügung die Einführung eines Vermittlungsdienstes für gehörlose und hörgeschädigte Menschen zum 1. Januar 2009 festgelegt zu haben.

Gleichzeitig ist von der Regulierungsbehörde auch die Kostenverteilung für den Vermittlungsdienst innerhalb der TK-Branche geregelt worden. Dessen ungeachtet bestehe weiterhin die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung der TK-Branche hinsichtlich der Kostenübernahme zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes.

„Mit unserer Entscheidung wird jetzt in Deutschland ein bundesweiter Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen in den Regelbetrieb überführt. Damit können gehörlose und hörgeschädigte Menschen jeden anderen Festnetz- oder Mobilfunkanschluss anrufen beziehungsweise von dort auch angerufen werden. Somit wird barrierefrei der telefonische Kontakt zum Beispiel zu Freunden, Familienangehörigen, Ärzten oder Behörden ermöglicht", kommentierte Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.
 
In der Grundfunktion des Vermittlungsdienstes von Tess baut der Hörgeschädigte per Computer eine Videoverbindung zu einer technischen Vermittlungsplattform auf. Dort steht ein Gebärdendolmetscher bereit, der für den Hörgeschädigten den von ihm gewünschten Teilnehmer anruft. Tess ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten und der Deutschen Telekom. Nimmt der gewünschte Teilnehmer ab, übersetzt der Gebärdendolmetscher die Gebärdensprache des Hörgeschädigten in Lautsprache und die Lautsprache des angerufenen Teilnehmers in Gebärdensprache. Ebenso kann auch von jedem Festnetz- oder Mobilfunkanschluss der Vermittlungsdienst angerufen werden, um den gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen telefonisch zu erreichen.
 
Die Einrichtung des Vermittlungsdienstes basiert auf einer Änderung des § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 18. Februar 2007. Den technischen Aufbau des Dienstes hat die Deutsche Telekom nach Angaben der Bundesnetzagentur freiwillig mit einem Millionenbetrag finanziert und in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten organisiert.
 
Bis zum Schluss der technischen Testphase war, so berichtet die Bundesnetzagentur, insbesondere die Finanzierung des Regelbetriebs des Vermittlungsdienstes ab dem 1. Januar 2009 umstritten. Der Deutsche Bundestag hatte hierzu in einer interfraktionellen Entschließung vornehmlich auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der TK-Branche gesetzt. Nur im Notfall sollte die Bundesnetzagentur den TK-Unternehmen Verpflichtungen zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes nach § 45 Satz 4 TKG auferlegen. Seit 2007 hat die Bundesnetzagentur moderierend auf eine Selbstverpflichtung der TK-Branche hingewirkt. Hierzu wurden zahlreiche Gespräche mit allen Fachverbänden geführt und im November 2008 noch einmal alle wesentlichen TK-Unternehmen kontaktiert.
 
„Eine freiwillige Vereinbarung stellt immer die beste Regelung für alle Beteiligten dar. Leider konnte bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vereinbarung unter den TK-Unternehmen erreicht werden, welche die dauerhafte Finanzierung des Vermittlungsdienstes sichergestellt hätte. Daher hat die Bundesnetzagentur nun eine zur Zahlung verpflichtende Entscheidung getroffen, die die finanziellen Lasten angemessen zwischen den betroffenen TK-Unternehmen verteilt. Wir haben mit der heutigen Entscheidung aber auch noch die Tür für eine freiwillige Vereinbarung der TK-Branche offen gelassen. Kommt es zukünftig noch zu einer Selbstverpflichtung der TK-Branche hinsichtlich der Kostenverteilung, die ich als wünschenswert empfinde, entfällt die heutige Entscheidung", appellierte der Präsident der Bundesnetzagentur.
 
Darüber hinaus wird auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales der Vermittlungsdienst im Jahr 2009 mit einer Anschubfinanzierung unterstützt und die Forschung für innovative Technologien auf diesem Gebiet gefördert.


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