Drohnenmarkt wächst stark

Chancen werden noch unterschätzt

12. Oktober 2016, 11:22 Uhr | Elisa Loy

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Versichern ist Pflicht

Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen, Quadrocopter und Multicopter – und zwar für Privat- und gewerbliche Nutzer ist gesetzlich Pflicht! Rein private Kopter-Flüge liegen nach Paragraph 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nur bei einer Nutzung zu Sport- oder Freizeitzwecken vor. Jede Nutzung, die hierüber hinausgeht, wird als »nicht-privat« gewertet. Für diese Flüge ist dann zusätzlich eine sogenannte Aufstiegserlaubnis erforderlich.

Allerdings sind sich die Landesbehörden über die Trennlinie zwischen gewerblich kommerziellen Flügen und privater Nutzung nicht einig. Einige Stellen sehen bereits in unentgeltlichen Veröffentlichungen von Aufnahmen beispielsweise auf Facebook, Youtube oder einer eigenen privaten Homepage eine Kopter-Nutzung, die eine Aufstiegserlaubnis erfordert. Auch »privates Üben« für eine spätere gewerbliche Nutzung wird tendenziell eher als gewerbliche Nutzung eingestuft. Daher empfiehlt es sich mit der zuständigen Luftfahrtbehörde in Kontakt zu treten und die Einzelheiten zu klären. Darauf sollten Händler ihre Kunden aufmerksam machen.


  1. Chancen werden noch unterschätzt
  2. Drohnen sind vielfältig einsetzbar
  3. Trotz Risiken: Drohnen haben Potential
  4. Versichern ist Pflicht

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