Die Deutsche Telekom hat eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern eingereicht.
Laut Beschluss müsste der Ex-Monopolist auf Wunsch des Wettbewerbers Eifelnet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Die anfallenden Kosten bekomme die Deutsche Telekom nicht in voller Höhe erstattet. Auch durch Rechnungen belegte Kosten könnten durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit werde die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen, was sie als eine rechtswidrige Verpflichtung ansieht. „Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die DTAG den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter", urteilt Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom.
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15.06.09 verpflichtet die Deutsche Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten „Schaltverteiler“ an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen: Die Wettbewerber hätten aber bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen. Das Eilverfahren könnte noch im dritten Quartal abgeschlossen werden.