„Die Anwender von Cloud Services brauchen Entscheidungshilfen und Investitionssicherheit, die Anbieter zeitgemäße Rahmenbedingungen in Sicherheits-, Verfügbarkeits- und Compliance-Fragen“, kommentiert Bernd Becker, Vorstand Online Services des Eco-Verbands. „Der Markt braucht eine Expertengruppe, die Standards erarbeitet und Rechtsrahmen klärt. Die nationalen Gesetzesgrundlagen sind für die heutige internationale Rechtspraxis nicht handhabbar. Wenn wir in diesen Punkten nicht schnell nacharbeiten, verlieren wir den Anschluss.“
Cloud Computing falle rechtlich unter Auftragsdatenverarbeitung. Das bedeute, dass die Cloud Services nutzenden Unternehmen selbst die Verantwortung für ihre Daten tragen – oft ohne zu wissen, in welchem Land ihre Daten physisch vorgehalten werden und welches Recht demnach zur Anwendung kommt. Diese Gesetzgebung liege im Recht zur informationellen Selbstbestimmung begründet. Becker: „Der Schutz dieses wichtigen Grundrechts stammt aus der Zeit der Lochkarten und muss an die heutige Situation angepasst werden.“